Alle Schafe und Ziegen müssen der
Tierseuchenkasse
gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Meldung von Tierbeständen finden sie
hier .
Neben den gesetzlich festgelegten
Entschädigungen
kann die Tierseuchenkasse auch
Beihilfen gewähren.
Informationen zu den Leistungen der Tierseuchenkasse finden Sie
hier .
Die aktuellen
Tiergesundheitsprogramme
werden auf der
Website des Landes Thüringen
veröffentlicht.
Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst berät Sie bei
allen Fragen zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und Tierwohl sowie zu Möglichkeiten
der Reduktion des Arzneimitteleinsatzes.
Ihre Ansprechpartner im Schaf- und Ziegengesundheitsdienst
finden Sie auf der Kontaktseite
(direkt ).
Die Leistungen des
TGD-Labors für Schafe und Ziegen finden Sie unter Labor
Leistungen
Schaf
(
direkt )
bzw.
Ziege
(
direkt ).