Alle Schweine müssen der
Tierseuchenkasse
gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Meldung von Tierbeständen finden sie
hier .
Neben den gesetzlich festgelegten
Entschädigungen
kann die Tierseuchenkasse auch
Beihilfen gewähren.
Informationen zu den Leistungen der Tierseuchenkasse finden Sie
hier .
Die aktuellen
Tiergesundheitsprogramme
werden auf der
Website des Landes Thüringen
veröffentlicht.
Der Schweinegesundheitsdienst berät Sie bei
allen Fragen zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und Tierwohl sowie zu Möglichkeiten
der Reduktion des Arzneimitteleinsatzes.
Ihre Ansprechpartner im Schweinegesundheitsdienst
finden Sie auf der Kontaktseite
(direkt ).
Die Leistungen des
TGD-Labors für Schweine finden Sie unter Labor
Leistungen
Schwein
(
direkt ).