Sollte es zu einem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Thüringen kommen, treten umfangreiche Maßnahmen auf Grundlage der Schweinepest-Verordnung in Kraft. Dabei wird unterschieden, ob der Ausbruch beim Wildschwein oder in einem Hausschweinebestand festgestellt wurde.

Zum Merkblatt gelangen Sie hier: Link