Information für alle Tierhalter

Das seit 2021 geltende Europäische Tiergesundheitsrecht verpflichtet jeden Tierhalter zur Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Tierseuchen und zu Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren. Sie als Tierhalter sind hierfür in der Verantwortung!

Schweinehalter:

Die Afrikanische Schweinepest hat sich im Osten Deutschlands etabliert und wird weiter voranschreiten. Gefährdet sind Wildschweine und Hausschweine in gleicher Weise, was eine Überwachung durch kontinuierliche Monitoring-Untersuchungen erforderlich macht. Der Eintrag in Hausschweinebestände ist in Regel eine Folge mangelnder Biosicherheit. Neben Blut oder Kot infizierter Tiere können insbesondere Speisereste (Schinken, Rohwurst u. a.), Jagdausrüstung, verschmutzte Kleidung, Schuhwerk oder Reifen Überträger des Virus sein. Achten Sie auf adäquate Biosicherheit und die Einhaltung der Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung. Das gilt insbesondere für Auslauf- oder Freilandhaltungen! Eine Möglichkeit zur Selbsteinschätzung finden Sie unter: https://risikoampel.uni-vechta.de/

Geflügelhalter:

Mehrere Fälle der Geflügelpest in verschiedenen Regionen Deutschlands lassen erkennen, dass auch im Herbst/Winter 2021/2022 die Geflügelpest eine Gefahr für unsere Hausgeflügelbestände ist. Schützen Sie Ihren Bestand durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen. Wenn diese nicht eingehalten werden, können im Entschädigungsfall Leistungskürzungen erfolgen. Informationen und eine Checkliste zur Selbsteinschätzung des Seuchenrisikos finden Sie auf https://www.thtsk.de/downloads.html oder https://risikoampel.uni-vechta.de/

Rinderhalter:

Thüringen ist BHV1-frei und hat bei der EU den Status „frei von BVD“ beantragt. Mit dem Status sind besondere Schutzrechte (Garantien) im Tierhandel verbunden. Es besteht jedoch weiterhin eine hohe Gefahr des Wieder- oder Neueintrags, insbesondere durch Zukäufe von Tieren. Kontaktieren Sie daher unbedingt Ihr Veterinäramt, bevor Sie Tiere aus anderen Bundesländern oder EU-Mitgliedstaaten in Ihren Bestand verbringen. Achten Sie auf hohe Biosicherheit Ihrer Stallanlagen!

Bienenhalter:

Eine Gefährdung für Bienenvölker besteht durch die Einschleppung der Amerikanischen Faulbrut und insbesondere den Kleinen Beutenkäfer. Dieser aus Afrika stammende Bienenschädling ist mittlerweile bis nach Italien vorgedrungen. Schützen Sie sich davor und vermeiden Sie Zukäufe aus unsicheren Quellen, z. B. dem Internet. Lassen Sie sich von Ihrem Veterinäramt beraten!

Bitte informieren Sie sich zu Tierseuchen, zu Verhaltensregeln und zur Biosicherheit auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit) und der Tierseuchenkasse (www.thtsk.de) und kontaktieren Sie bei Fragen Ihr Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und den jeweiligen Tiergesundheitsdienst.