In Deutschland und den Nachbarländern sind seit Oktober 2020 gehäuft Fälle der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest, „Vogelgrippe“) bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen aufgetreten.

Auch in Thüringen wurde der Erreger im Januar in einer Kleinhaltung im Landkreis Nordhausen und bei einem Schwan im Kyffhäuserkreis nachgewiesen.

Zum Schutz der Geflügelbestände haben die zuständigen Veterinärämter bis auf Weiteres die Aufstallung gehaltener Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung mit überstehender, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung angeordnet. Diese Anordnung gilt in einigen Kreisen im gesamten Landkreis und ist in anderen Kreisen auf ausgewiesene ornithologische Risikogebiete und geflügeldichte Regionen beschränkt. Ob Ihr Bestand von der Stallpflicht betroffen ist, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Vögeln, die ganztägigen Auslauf im Freien gewohnt sind, wird die Umstellung auf eine reine Stallhaltung nicht leichtfallen. Gute Haltungsbedingungen in einem sauberen und gut gelüfteten Stall mit ausreichend lockerer, trockener Einstreu, täglich frischem Wasser und den Nährstoffbedürfnissen der Tiere angepasstem Futter tragen dazu bei, die Gewöhnung an die „neuen Umstände“ zu erleichtern. Beschäftigungsmaterial, z.B. die Gabe von Getreidekörnern in die Einstreu, das Angebot von bepickbarem Material (Rüben, Picksteine, Luzerne- oder Strohballen o.a.) und Sandbädern zur Gefiederpflege, ist in dieser Situation sehr hilfreich, um das Auftreten von Verhaltensstörungen wie Federpicken oder Kannibalismus zu verhindern.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne der Geflügelgesundheitsdienst; Antworten auf häufig gestellte Fragen wurden vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammengestellt (link: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/faqs_hpai_he_20210112.pdf)