Für Schaf- und Ziegenhalter

Alle Schafe und Ziegen müssen der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Weitere Informationen zur Meldung von Tierbeständen finden sie hier .
Neben den gesetzlich festgelegten Entschädigungen kann die Tierseuchenkasse auch Beihilfen gewähren. Informationen zu den Leistungen der Tierseuchenkasse finden Sie hier . Die aktuellen Tiergesundheitsprogramme werden auf der Website des Landes Thüringen veröffentlicht.

Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst berät Sie bei allen Fragen zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und Tierwohl sowie zu Möglichkeiten der Reduktion des Arzneimitteleinsatzes.
Ihre Ansprechpartner im Schaf- und Ziegengesundheitsdienst finden Sie auf der Kontaktseite (direkt ).

Die Leistungen des TGD-Labors für Schafe und Ziegen finden Sie unter Labor Leistungen Schaf (direkt ) bzw. Ziege (direkt ).

Aktuelles Schaf & Ziege