Alle Hühner, Puten, Enten und Gänse müssen der
Tierseuchenkasse
gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Meldung von Tierbeständen finden sie
hier .
Neben den gesetzlich festgelegten
Entschädigungen
kann die Tierseuchenkasse auch
Beihilfen gewähren.
Informationen zu den Leistungen der Tierseuchenkasse finden Sie
hier .
Die aktuellen
Tiergesundheitsprogramme
werden auf der
Website des Landes Thüringen
veröffentlicht.
Der
Geflügelgesundheitsdienst berät Sie bei
allen Fragen zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und Tierwohl sowie zu Möglichkeiten
der Reduktion des Arzneimitteleinsatzes.
Ihre
Ansprechpartner im Geflügelgesundheitsdienst
finden Sie auf der
Kontaktseite
(
direkt ).