Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst informiert auf einem Merkblatt über die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit im Jahr 2017 und über die aktuelle Situation.

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Die Blauzungenkrankheit wird von einem Virus verursacht (engl. Bluetongue virus, kurz BTV), welches durch infizierte Gnitzen beim Stechen auf Wiederkäuer übertragen wird. In Deutschland wurde diese für den Menschen nicht gefährliche Infektion erstmalig am 20.08.2006 diagnostiziert, nachdem die Blauzungenerkrankung bereits am 17./ 18.08.2006 im niederländischen Kerkrade im Dreiländereck Deutschland-Niederlande-Belgien festgestellt wurde. Seitdem treten auch in Mitteleuropa jedes Jahr neue Fälle auf.

Aktuelle Situation

Im Jahr 2017 wurde erstmalig auch BTV-4 auf dem französischen Festland nachgewiesen. Bisher trat dieser Serotyp nur auf Korsika auf. Ebenfalls gab es 2017 erstmalig wieder vereinzelte BTV-8 Fälle in der Schweiz. Am 4. Dezember 2017 meldete Italien den ersten Fall von BTV-3 in Europa überhaupt. Im äußersten Westen von Sizilien wurden bei einem klinisch erkrankten Schaf sowohl Antikörper als auch das Virus festgestellt. Das wiederholte Auftreten von BTV-16 auf Inseln zum türkischen Festland und der erste Nachweis von BTV-3 in Sizilien zeigen, dass mit dem Auftreten von weiteren BTV-Serotypen in Europa gerechnet werden muss. Die italienischen Behörden gehen davon aus, dass das Virus möglicherweise durch Mücken eingeschleppt wurde. Für BTV-3 sind keine inaktivierten Impfstoffe verfügbar.
Aus all dem folgt ein hohes Erkrankungsrisiko, da sowohl BTV-4 als auch BTV-8 auf eine ungeschützte Population treffen. Von der letzten BTV-8 Impfung 2009 sind nur die ältesten Tiere gegen BTV-8, nicht jedoch gegen BTV-4 geschützt.

Impfung

Neben den gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen (Handelsbeschränkungen, Gnitzenbekämpfung) besteht die Möglichkeit der Impfung. “Ein Impfprogramm kann zu erheblichen Kosten führen und die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit nur dann verhindern, wenn eine hohe Impfabdeckung erreicht wird.” [1]

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin stellte 2017 fest, dass die effiziente Bekämpfung dieser Tierseuche nur durch die Impfung von Schafen, Ziegen und Rindern erreicht werden kann. Die Impfung vermittelt einen sicheren Schutz, sie ist weitgehend nebenwirkungsfrei und daher uneingeschränkt empfehlenswert.
Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, bedarf es einer Impfabdeckung der empfänglichen Hauswiederkäuerpopulation von 80 %. Die Kommission empfiehlt, den verpflichtenden Einsatz der Impfstoffe zunächst auf die zu erwartenden Eintragsregionen der jeweiligen Serotypen zu priorisieren. Wahrscheinliche Eintragsregionen z.B. entlang von Flussläufen oder in der Nähe von Restriktionsgebieten in Nachbarländern sind zu identifizieren. Entsprechend dieser Analysen sollte mit den Pflichtimpfungen begonnen werden, sobald die Impfung nach der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung zulässig ist und die notwendigen Impfstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. In Deutschland sind inaktivierte Impfstoffe gegen BTV für Rinder und Schafe zugelassen, jedoch nicht für Ziegen [2].

Das bis April 2016 für Deutschland bestehende Impfverbot (Grund: der bisherige Status “Frei von Blauzungenkrankheit”) wurde durch eine Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung aufgehoben. Somit ist eine prophylaktische Impfung gegen BTV mit Genehmigung der zuständigen Behörde und auf Basis einer Risikobewertung des FLI mit inaktivierten Impfstoffen möglich. Die Verordnung wurde am 6. Mai verkündet und ist am 7. Mai in Kraft getreten (BGBl. I S. 1057). Besonders in den südlichen Bundesländern wird damit eine freiwillige Impfung der gefährdeten Wiederkäuerbestände ermöglicht. Von den Impfstoffherstellern wird an der Entwicklung einer Kombinationsvakzine (BTV-4/ BTV-8) gearbeitet. Im Moment müssten die Tiere simultan mit einer BTV-4 und einer BTV-8 Vakzine geimpft werden. Eine angeordnete deutschlandweite flächendeckende Impfung ist momentan nicht geplant.

Das vollständige Merkblatt finden Sie unter Formulare / Downloads Downloads (direkt ).

Quellen

  1. Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Blauzungenkrankheit, Serotyp 4/8; Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
  2. Impfempfehlung BTV der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin vom 2.2.2016.