Alle Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel müssen der
Tierseuchenkasse
gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Meldung von Tierbeständen finden sie
hier .
Neben den gesetzlich festgelegten
Entschädigungen
kann die Tierseuchenkasse auch
Beihilfen gewähren.
Informationen zu den Leistungen der Tierseuchenkasse finden Sie
hier .
Die aktuellen
Tiergesundheitsprogramme
werden auf der
Website des Landes Thüringen
veröffentlicht.
Informationen zur Paratuberkulose (Johne'sche Krankheit) finden Sie unter
www.paratuberkulose.de .
Der Rindergesundheitsdienst berät Sie bei
allen Fragen zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und Tierwohl sowie zu Möglichkeiten
der Reduktion des Arzneimitteleinsatzes.
Ihre Ansprechpartner im Rindergesundheitsdienst
finden Sie auf der Kontaktseite
(direkt ).
Die Leistungen des
TGD-Labors für Rinder finden Sie unter Labor
Leistungen
Rind
(
direkt ).