Verfahren der Beihilfegewährung
- Tierhalter stellt Beihilfeantrag bei ThürTSK (i. d. R. schon im Rahmen des „Generalantrags zum Jahreswechsel“ erfolgt oder unverzüglich nachzuholen)
- Die beihilfefähige Leistung wird erbracht (Tierarzt, Labor, Dienstleister etc.)
- Leistungserbringer erstellt eine Rechnung an den Tierhalter (ausweislich des Gesamtbetrags minus Beihilfe als Nettobetrag). Parallel sendet er an die ThürTSK die „Mitteilung über die Höhe der als Beihilfeleistung ausgewiesenen Forderungen gegenüber Tierhaltern“ (=Abrechnungsbeleg bei der ThürTSK).
- Auszahlung der Beihilfe an den Leitungserbringer durch die ThürTSK
- Prüfung der Beihilfevoraussetzungen durch die ThürTSK (z. B. pflichtgemäße Meldung und Beitragszahlung, Überschreitung des De-minimis-Plafonds) und Rückforderung bei Nichterfüllung der Beihilfevoraussetzungen