Beitragszahlung

Nach Abgabe Ihrer Tierbestandsmeldung erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge.

Auf dem Beitragsbescheid ist die Fälligkeit der Zahlung angegeben. Zur Stichtagsmeldung ist Fälligkeit eine Andere als unterjährig. Die Beiträge sind dann innerhalb von 14Tagen nach Zustellung des Bescheides zu zahlen. 

Um Zahlungsverzug zu vermeiden können Sie auch am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Es werden dabei nur vorher beschiedene Beträge abgebucht. 

Für den Beitragseinzug im Lastschriftverfahren ist ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Drucken Sie den Vordruck aus und schicken Sie ihn unterschrieben an die Tierseuchenkasse. 


Hier können Sie das Sepa-Lastschriftmandat herunterladen