Die Thüringer Tierseuchenkasse unterhält Tiergesundheitsdienste für
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe und Ziegen
- Geflügel.
Es besteht eine Vereinbarung mit der Sächsischen Tierseuchenkasse über den Pferdegesundheitsdienst.
1. Die Aufgaben der Tiergesundheitsdienste sind in § 26 Absatz 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz geregelt und umfassen: die Beratung der Tierhalter in allen tiergesundheitlichen und tierschutzrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der erforderlichen labordiagnostischen Untersuchungen,
2. die Unterstützung des öffentlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wie:
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutz und Tierwohl sowie
- Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung
3. die Überprüfung der von den Tierbesitzern im Rahmen der Gewährung einer Beihilfe durch die Tierseuchenkasse durchzuführenden Maßnahmen.
Für die Sicherstellung der labordiagnostischen Untersuchungen nach Nr. 1 unterhält die Tierseuchenkasse das TGD-Labor.
Die Beratungstätigkeit in den Betrieben erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der Landesprogramme zur Verbesserung der Tiergesundheit.
Im Rahmen der Aufgaben nach Nr. 2 ziehen die Behörden die Tiergesundheitsdienste für Maßnahmen auf dem Gebieten des Tierseuchenschutzes und der Tiergesundheit unterstützend heran. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und ist vertraglich geregelt. Zudem arbeiten die Tierärzte im Landestierseuchenkrisenzentrum mit.
Die Aufgaben nach Nummer 3 ergeben sich aus § 3 der Beihilfesatzung und für jede Beihilfe aus den spezifische Beihilfevoraussetzungen.
Näheres zur Arbeit der Tiergesundheitsdienste ist in den Richtlinien für die Tätigkeit der Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse vom 14. April 2010 geregelt, wobei als weitere Schwerpunkte genannt sind:
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Die Tiergesundheitsdienste unterliegen der Fachaufsicht des für das Veterinärwesen zuständigen Ministeriums.
Unterstützung der Veterinärbehörden bei der Tierseuchenbekämpfung
Die Bekämpfung endemischer Infektionskrankheiten auf Herdenebene gehört zu Kernkompetenzen der Fachtierärzte des TGD. Bei der Erarbeitung betrieblicher Bekämpfungspläne beraten sie Tierhalter zu Sanierungsstrategien, Impfplänen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), Hygienemaßnahmen und externer Biosicherheit (vgl. die Praxishinweise zur Biosicherheit in Rinder haltenden Betrieben [LINK zu TMASGFF]). Sie unterstützen die Veterinärbehörden bei diagnostischen Maßnahmen (Probenahmen, Tuberkulinisierungen etc.) und epidemiologischen Untersuchungen. Bei der Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen steht die Unterstützung der veterinärbehördlichen Arbeit im Mittelpunkt. Im Tierseuchenkrisenfall, z. B. beim Ausbruch der Geflügelpest oder Schweinepest; arbeiten die Tierärzte im Landestierseuchenkrisenzentrum mit. Bei anderen Tierseuchen (z. B. Paratuberkulose, Q-Fieber, PRRS, CAE/MaediVisna) geht es um die Umsetzung entsprechender Landesprogramme. |
Messung der Hautfaltendicke beim Intrakutantest zur Erkennung Tuberkulose-infizierter Rinder |
Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung
Die spürbare Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung ist gegenwärtig weltweit eine große Herausforderung, denn die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen gilt als eine der größten Gefährdungen für die Gesundheit des Menschen. Bestimmte Wirkstoffe wurden in der gesamten EU für die Anwendung am Tier verboten. Zudem fordern die politischen und arzneimittelrechtlichen Vorgaben der EU-Kommission zum bestimmungsgemäßen Gebrauch von Antibiotika in der Veterinärmedizin einen Verzicht auf den systematischen Einsatz von Antibiotika, insbesondere zu prophylaktischen Zwecken. Seit 2011 hat die Erfassung der Antibiotikaverbrauchsmengen und der Therapiehäufigkeit in der Mast bereits zu einer erheblichen Reduktion der Einsatzmengen geführt. Seit Anfang 2023 auch bei Kühen, Sauen und Hennen und deren Nachzuchttieren Anwendungen zu erfassen und es wird die Therapiehäufigkeit berechnet. Bei Überschreitung der Kennzahl 2 sind Maßnahmenpläne zu erstellen und beim Veterinäramt. Die Tiergesundheitsdienst unterstützen Tierhalter bei der Erstellung dieser Maßnahmepläne. Im Bereich Eutergesundheit unterstützt das System „MastiSelekt“ Tierärzte und Milchviehhalter bei der Entscheidung, ob eine Kuh unter Anwendung von Antibiotika trockengestellt werden sollte. |
Anwendung eines Euterinjektors |
Tierschutz und Tierwohl
Tierschutz ist in Deutschland Staatsziel. Der TGD unterstützt die Veterinärbehörden bei der Durchsetzung tierschutzrechtlicher Anforderungen in der Tierhaltung und berät die Tierhalter entsprechend. Zur Bewertung der Situation vor Ort sind die klinischen Erfahrungen der Fachtierärzte, ihre Bewertung von Einflussfaktoren und ihre Kenntnis produktionstechnischer Abläufe wertvolle Hilfen. Die Verbesserung des Tierwohls ist ein Grundanliegen der Beratung im Tierbestand. Die Bearbeitung von Projekten hierzu und die Mitarbeit in Facharbeitsgruppen zur Erarbeitung von Tierwohlindikatoren und einer Tierwohlstrategie trägt dazu bei.