Beitragspflichtig ist die Tierbesitzerin bzw. der Tierbesitzer.
Der Beitragspflicht unterliegen grundsätzlich alle meldepflichtigen Tiere.
Auf der Grundlage der jährlich vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sind alle Halterinnen und Halter von
- Pferden (einschließlich Esel, Maultiere, Maulesel),
- Rindern (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel),
- Schweinen,
- Schafen und Ziegen,
- Geflügel (außer Tauben) und
- Bienen beitragspflichtig.