Für die Gewährung einer Entschädigung muss ein Antrag ausgefüllt werden.
Die Entschädigung ist beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt innerhalb von 30 Tagen zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie erforderliche Unterlagen bei.
Für die Beantragung erforderliche Unterlagen sind
- Antrag auf Entschädigung mit gutachterlicher Stellungnahme des Amtstierarztes
- Niederschrift über die Ermittlung des gemeinen Wertes (Schätzung)
- amtstierärztliche Tötungsanordnung incl. Nachweis der Seuche (Ergebnis der amtlichen Untersuchung oder Labor-Untersuchungsbefunde)
- Nachweis der Tötung und der gegebenenfalls der unschädlichen Beseitigung
- Rechnungen und Gebührenbescheide über entstandene Kosten
Den Antrag auf Entschädigung und die Niederschrift über die Ermittlung des gemeinen Wertes erhalten Sie von Ihrer Veterinärbehörde nach Abschluss der Wertermittlung.