Entschädigung Antrag


Für die Gewährung einer Entschädigung muss ein Antrag ausgefüllt werden.

Die Entschädigung ist beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt innerhalb von 30 Tagen zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie erforderliche Unterlagen bei.


Für die Beantragung erforderliche Unterlagen sind

  • Antrag auf Entschädigung mit gutachterlicher Stellungnahme des Amtstierarztes
  • Niederschrift über die Ermittlung des gemeinen Wertes (Schätzung)
  • amtstierärztliche Tötungsanordnung incl. Nachweis der Seuche (Ergebnis der amtlichen Untersuchung oder Labor-Untersuchungsbefunde)
  • Nachweis der Tötung und der gegebenenfalls der unschädlichen Beseitigung
  • Rechnungen und Gebührenbescheide über entstandene Kosten

Den Antrag auf Entschädigung und die Niederschrift über die Ermittlung des gemeinen Wertes erhalten Sie von Ihrer Veterinärbehörde nach Abschluss der Wertermittlung.