Sie haben nach dem Stichtag (03.01.) im laufenden Jahr weitere Tiere erworben? Melden Sie diese Tiere nach!
Zusätzlich neu erworbene Tiere sind innerhalb von 4 Wochen der Tierseuchenkasse nachzumelden, wenn:
- sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere um mehr als zehn v. H. oder
- um mehr als 20 Tiere
- bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere erhöht.
Ausnahme: Die im eigenen Bestand nachgeborenen Tiere sind im laufenden Jahr nicht nachmeldepflichtig.
Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1 der Beitragssatzung.
Bestandsverringerungen im laufenden Beitragsjahr werden nicht berücksichtigt.
Auch für Nachmeldungen gilt, dass diese je Standort Ihrer Tierhaltung zu melden sind.
Folgende Möglichkeiten der Meldung stehen Ihnen zur Verfügung:
- Online - Melden Sie Ihre Tiere direkt über Ihren Onlinezugang "Web-TSK" an. Benutzen Sie hierfür untenstehenden Link zum Online-Service.
- Schriftlich - Senden Sie uns unter Angabe Ihrer TSK-Nr. die Anzahl der zusätzlichen Tiere der jeweiligen Tierart per Post oder E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur die Tiere angeben, die Sie zusätzlich zu Ihrer bisherigen Bestandsmeldung erworben haben.