Nachmeldepflicht

Sie haben nach dem Stichtag (03.01.) im laufenden Jahr weitere Tiere erworben? Melden Sie diese Tiere nach!

Zusätzlich neu erworbene Tiere sind innerhalb von 4 Wochen der Tierseuchenkasse nachzumelden, wenn:

  • sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere um mehr als zehn v. H. oder
  • um mehr als 20 Tiere
  • bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere erhöht.

Ausnahme: Die im eigenen Bestand nachgeborenen Tiere sind im laufenden Jahr nicht nachmeldepflichtig.


Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1 der Beitragssatzung.

Bestandsverringerungen im laufenden Beitragsjahr werden nicht berücksichtigt.

Auch für Nachmeldungen gilt, dass diese je Standort Ihrer Tierhaltung zu melden sind.


Folgende Möglichkeiten der Meldung stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Online - Melden Sie Ihre Tiere direkt über Ihren Onlinezugang "Web-TSK" an. Benutzen Sie hierfür untenstehenden Link zum Online-Service.
  • Schriftlich - Senden Sie uns unter Angabe Ihrer TSK-Nr. die Anzahl der zusätzlichen Tiere der jeweiligen Tierart per Post oder E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur die Tiere angeben, die Sie zusätzlich zu Ihrer bisherigen Bestandsmeldung erworben haben.


 Online-Service