Equine Infektiöse Anämie


Die Gefahr der Tierseuchen für Pferde am Beispiel der Equinen Infektiösen Anämie

Die Equine Infektiöse Anämie (EIA) ist eine virusbedingte Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe von Einhufern. Es handelt sich um eine nach EU-Recht meldepflichtige und in die Kategorien D + E eingestufte Tierseuche.

Das Anämievirus ist nur für Einhufer (z. B. Pferde, Esel, Zebras), nicht aber für andere Tierarten infektiös. Auch auf den Menschen ist es nicht übertragbar.

Größte praktische Bedeutung besitzt die Erkenntnis, dass einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben und als potentielle Virusausscheider angesehen werden müssen, auch wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen. Zeigt ein Virusträger Symptome, so können diese z.B. wechselnde Fieberschübe mit längeren fieberfreien Phasen, blasse Schleimhäute, Schwellungen an Bauch und Gliedmaßen sowie in chronischen Fällen Abmagerung und Leistungsmangel umfassen. Im Blutbild ist meist eine Absenkung der weißen Blutkörperchen (Leukopenie) und im Endstadium auch der roten Blutzellen (Anämie) vorhanden, wodurch die Krankheit ihren Namen erhalten hat. Bei einem Großteil der infizierten Tiere verschwinden diese Symptome allerdings innerhalb eines Jahres. Diese „stummen“ Virusträger stellen für die Verbreitung der Erkrankung eine große Gefahr dar.

Obwohl sich das Virus zeitweise in allen Sekreten und Exkreten befindet, sind Infektionen durch Kontakt zwischen den Pferden ohne praktische Bedeutung. Virushaltiges Blut ist das entscheidende Übertragungsmaterial. Deshalb ist der Hauptübertragungsweg der über blutsaugende Insekten wie Bremsen, Stechmücken sowie Stechfliegen. Betroffen sind in der Regel Pferde, die gemeinsam auf der Weide oder in Offenställen stehen. Daneben kann das Virus auch von tragenden Stuten auf das Fohlen, durch die Übertragung von Blut bzw. Blutbestandteilen sowie durch blutverunreinigte Instrumente bei Behandlungen übertragen werden.

Die Diagnostik der EIA erfolgt in der Regel über eine Blutuntersuchung, bei der die Immunantwort des Körpers (Antikörper) auf das Virus überprüft wird. Zeigt sich ein Pferd bei dieser Untersuchung als positiv, ist es Virusträger und muss entsprechend der Einhufer-Blutarmut-Verordnung in Deutschland zum Schutz der anderen Tiere eingeschläfert werden.

In Europa existieren z. B. in Rumänien endemische Gebiete mit mehreren EIA-Fällen pro Jahr. In den vergangenen Jahren sind mehrere EIA-Fälle im Zusammenhang mit teilweise illegalen Importen von Pferden aus Rumänien nach Deutschland aufgetreten. So kamen z. B. 2010 in Deutschland 26 Ausbrüche zur Registrierung. In den Jahren 2012 und 2017 wurden 12 bzw. 14 Fälle bekannt. In Thüringen mussten 2006 aus 7 betroffenen Beständen 21 Pferde infolge einer EIA-Infektion getötet werden, wobei nur 5 davon klinische Symptome zeigten. Der letzte Fall in Thüringen trat 2011 bei einem Pferd auf.

Alle Ausbruchsbestände wurden entsprechend der Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 04.10.2010 gesperrt und saniert sowie die Besitzer der getöteten Tiere durch die Thüringer Tierseuchenkasse (TSK) entschädigt. Hier zeigte sich deutlich die Wichtigkeit der rechtzeitigen Meldung der Tierbestände sowie der Bezahlung der TSK-Beiträge, da es bei Versäumnissen zu Kürzungen der Entschädigungssumme, die je nach Wert des Tieres maximal 6 000 € pro Pferd beträgt, kommen kann.

Der Pferdegesundheitsdienst (PGD) empfiehlt, möglichst viele Pferdebestände auf EIA untersuchen zu lassen, insbesondere die, in welchen Pferde stehen, die aus dem Ausland eingeführt wurden. Die Einfuhr kann schon mehrere Jahre her sein, ohne dass die Tiere auffällig werden.

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass bei den Pferdebesitzern große Vorbehalte und Angst vor der Untersuchung vorherrschen. Es nützt jedoch nichts, die Augen zu verschließen und abzuwarten, da ein potentiell infiziertes Pferd im Laufe der Zeit weitere Pferde anstecken kann und der Schaden somit immer größer wird. Besonders Pensionsstallbesitzer sollten sich ihrer Verantwortung bewusst werden und nach einer Bestandsuntersuchung die Untersuchung bei Neueinstallungen als prophylaktische Maßnahme zur Verhinderung der Ansteckung der ihnen anvertrauten Tiere fordern.

Der PGD rät, einmal alle Pferde des Bestandes untersuchen zu lassen und fortan alle Neueinstaller zu testen. Vorsicht ist vor allem bei sogenannten Nutzequiden geboten, da bei ihnen Abstammung und/oder Herkunft ungesichert sein können. Auch bei Kaufuntersuchungen und natürlich vor der Übertragung von Blutbestandteilen sollten bzw. müssen die Pferde untersucht werden. Da das Virus auch über das Sperma bzw. beim Deckakt übertragen werden kann, sind regelmäßige EIA-Tests aller Zuchtpferde, insbesondere der Hengste geboten. Dazu können die Programme der TSK (siehe Internetseite) genutzt werden. Nicht zuletzt kann die EIA-Freiheit des Bestandes auch als Werbemaßnahme dienen.


Dr. Uwe Hörügel

Pferdegesundheitsdienst

SÄCHSISCHE TIERSEUCHENKASSE

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