Equinen Herpesvirus 1 (EHV-1)


Herpes-Virus-Erkrankungen: Was muss ich als Pferdehalter beachten?

Im Frühjahr 2021 wurde die Pferdewelt durch einen Ausbruch der Equinen-Herpes-Virus-Erkrankung während eines internationalen Turniers im spanischen Valencia aufgeschreckt.

Insgesamt 18 Pferde waren an den Folgen einer Infektion mit dem Equinen Herpesvirus 1 (EHV-1) verstorben - darunter auch fünf deutsche. Von den teilnehmenden Pferden waren ca. die Hälfte bis zwei Drittel nicht halbjährlich gegen EHV-1 geimpft. Es ist wissenschaftlich ausgewertet, dass insbesondere dann Pferde an der neurologischen Form erkranken und möglicherweise auch sterben, wenn viele Pferde aus unterschiedlichen Beständen zusammenkommen, deren Bewegungen innerhalb des Veranstaltungsgeländes sowie der Ställe nicht reglementiert sind und innerhalb der Ställe bzw. Stallzelte eine schlechte Belüftung herrscht. Das sind ideale Bedingungen für die Ausbreitung und Übertragung der Herpesviren zwischen den Pferden. Pferde älter als 9 Jahre sind häufiger betroffen. In den Proben der Pferde in Valencia wurde eine neue Mutation des EHV gefunden. Man weiß auch, dass die Viren bis zu 14 Tagen in ca. 20 Grad Celsius warmen Wasser überleben und auch für einige Tage auf Oberflächen. Das wirksamste Mittel beim Management eines EHV-Ausbruchs ist das täglich zweimalige Messen und Dokumentieren der Körpertemperatur der Pferde. Sobald ein Pferd Fieber bekommt, muss dieses in einem anderen Stall ohne Luftverbindung zu anderen isoliert werden. Wenn kein Pferd innerhalb von 4 Wochen Krankheitssymptome entwickelt, ist die Infektion überstanden.

Auch in Thüringen kam es Ende 2021 und Anfang 2022 zu vereinzelten EHV-1-Fällen mit neurologischen Symptomen, welche durch positive Virusmaterialnachweise in Nasentupferproben bestätigt wurden. Ein Pferd kam dabei über einen längeren Zeitraum u. a. auf Grund einer Blasenlähmung stationär in eine Pferdeklinik zur Behandlung. In einem anderen Bestand sind zwei erkrankte Stuten nach mehrtägigem Festliegen glücklicherweise wieder aufgestanden. Ein weiteres Pferd zeigte nur leichte Symptome wie Fieber und einen schwankenden Gang.

Die Herpes-Infektionen bei Pferden bleiben in der Regel regional begrenzt und beruhigen sich in einer relativ überschaubaren Zeitspanne (6 – 8 Wochen) wieder, wenn die Infektionsketten erfolgreich unterbrochen werden. Das Virus wird nicht mit dem Wind oder über Insekten übertragen, sondern durch direkten Kontakt zwischen den Pferden (Tröpfcheninfektion) oder indirekt über den Menschen bzw. Equipment mit Schleimkontakt (z. B. Tränk- und Futtereimer, Trensen).

Der Verdacht auf eine Infektion besteht bei den folgenden Symptomen: Fieber, Nasenausfluss, Apathie, Husten, Bewegungsstörungen, Festliegen, Aborte. Hier sollte umgehend ein Tierarzt hinzugezogen werden. Durch entsprechende Proben (Nasentupfer, Blutproben, Abortsubstrate) kann das Herpes-Virus in einem Labor nachgewiesen werden.

Es ist jedoch nicht zielführend, Pferde, die symptomfrei sind und keinen Kontakt zu erkrankten Pferden hatten, mittels Nasentupfer oder Blut auf Herpes-Viren zu beproben!

Die beste Vorbeugung gegen eine Infektion der Pferde neben der Impfung ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Die wichtigsten Instrumente sind hierbei Kontaktbeschränkungen, Quarantäne (2 – 3 Wochen) und Gesundheitsatteste. Letztere bescheinigen die klinische Unverdächtigkeit von Pferden und deren Kontakttieren. Durch eine tägliche Kontrolle der Körpertemperatur der Pferde können Infektionen schnell erkannt und deren Ausbreitung wirksam bekämpft werden.

Jeder Pferdehalter muss sich bewusst sein, dass die Infektion von Pferden mit Herpesviren tödlich enden kann und die Verzögerung der Ausbreitungsverhinderung eine erhebliche Gefahr für weitere Pferdebestände darstellt. Bei Verdacht ist unverzüglich ein Tierarzt zu konsultieren.


Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde

Ab dem 01. Januar 2023 schreibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) für alle Pferde, die an Turnieren teilnehmen, eine halbjährliche Impfung gegen EHV-1 vor. Damit ist im Jahr 2022 genug Zeit, die Pferde entsprechend der Durchführungsbestimmungen zu § 66.1.7 LPO grundimmunisieren zu lassen. 

In Deutschland sind derzeit drei EHV-Impfstoffe zugelassen. Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist bei beiden Vakzinen der gleiche Impfstoff zu verwenden. Ab der dritten Impfung ist ein Impfstoff-Wechsel möglich.

Eine Grundimmunisierung mit Lebendimpfstoff erfordert zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei und höchstens vier Monaten und eine dritte Impfung nach sechs Monaten.

Eine Grundimmunisierung mit Inaktivatimpfstoff erfordert zwei Impfungen im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen und eine dritte Impfung nach sechs Monaten.

Die Auffrischungsimpfungen sollen im Abstand von maximal sechs Monaten und 21 Tagen verabreicht werden. 

Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden.

Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über eine Grundimmunisierung, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.

Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind.

Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

Der PGD empfiehlt die Bestandsimpfung möglichst aller Pferde. Denn dadurch werden nachweislich die Virusvermehrung innerhalb des Bestandes im Falle einer Infektion gehemmt und somit die möglichen klinischen Auswirkungen effektiv gemindert.

In Thüringen wird die Herpes-Impfung von der Tierseuchenkasse gefördert.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Thüringer Tierseuchenkasse.


Dr. Uwe Hörügel

Pferdegesundheitsdienst

SÄCHSISCHE TIERSEUCHENKASSE

Löwenstr. 7a | 01099 Dresden

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