Tierseuchenkasse erhöht Beihilfen zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit!
Für das Jahr 2025 hat der Verwaltungsrat eine Neuregelung der BTV-Impfbeihilfe für Schafe, Ziegen und Rinder beschlossen. Für die ersten 10 Impfungen im Jahr wird eine Beihilfe in Höhe von 5,00 Euro, für jede weitere eine Beihilfe von 2,00 Euro gewährt – maximal bis zur zweifachen Höhe der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Schafe/Ziegen oder Rinder. Damit soll der Anreiz für die Impfung, auch für Kleinsthalter, erhöht werden.
Außerdem wird künftig eine Beihilfe für alle Schafe, Ziegen und Rinder gezahlt, die trotz Impfung nachweislich an der Blauzungenkrankheit verenden. Die genauen Beihilfevoraussetzungen finden Sie in Teil B Nr. 3 in der Anlage zur Beihilfesatzung (S.22).
Die BTV-Impfung verhindert Todesfälle, Erkrankungen und Leistungseinbußen
Die Infektion verursacht schwerwiegende Erkrankungen mit hoher Mortalität, insbesondere bei Schafen (siehe Informationsschreiben).
Im Rinderbereich waren im Herbst 2024 vor allem Mutterkuhherden betroffen, mit teils stark ausgeprägter Klinik. Er wurden Veränderungen an Flotzmaul und Zitzenhaut in Form von Wundflächen sowie unterschiedlich stark ausgeprägte Lahmheiten beobachtet. In der kommenden Gnitzensaison (ab Juni 2025) muss auch in Milchviehherden mit nennenswerten Erkrankungen und Leistungseinbußen gerechnet werden, so wie das 2024 in den nordwestlichen Bundesländern beobachtet wurde.
Impfung hilft – Nutzen Sie das Frühjahr 2025 für die Herdenimpfung!
Der einzige wirksame Schutz vor einer Verbreitung und vor einer starken klinischen Ausprägung der Erkrankung sind die Impfung und ein grundsätzlich guter Gesundheitsstatus der Tierbestände. Die Anwendung der noch nicht zugelassenen Impfstoffe ist nunmehr gestattet, bis zugelassene Impfstoffe verfügbar sind. Die aktuellen Informationen zur Verfügbarkeit der Impfstoffe und die Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) zur Impfung finden sie hier.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sie hier.
Bei Fragen wenden sie sich an ihren Ansprechpartner im Rindergesundheitsdienst bzw. Schaf- und Ziegengesundheitsdienst.