BTV-Impfempfehlung - Frühjahr 2026
Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschließt uneingeschränkte Gewährung der Impfbeihilfe gegen Blauzungenkrankheit
Die Beihilfe zu Impfungen gegen BTV3 und BTV8 wird ab den 1. März 2026 für alle Impfungen von Rindern, Schafen und Ziegen gegen einen der beiden für Thüringen relevanten Serotypen der Blauzungenkrankheit gewährt.
Die Beschränkung auf die Gebiete mit Handelsrestriktionen und die Begrenzung der Impfungen je Bestand auf das Doppelte der gemeldeten Tiere entfällt.
Die Beihilfe beträgt 2,00 Euro je Impfung (5,00 Euro für die ersten 10 Impfungen je Betrieb und Jahr). Es wird empfohlen, Weidetiere noch vor dem Austrieb zu impfen.
Weitere Informationen zur Impfempfehlung erhalten Sie hier: ![]()
Beihilfeantrag leicht gemacht
Als Alternative zum bisher etablierten und auch weiterhin möglichen Verfahren der Abrechnung über der Tierarzt nach erfolgtem „Generalantrag“ kann die Beantragung und Abrechnung der BTV-Impfbeihilfe auch durch den Tierhalter erfolgen.
Die Beantragung und Abrechnung ist unkompliziert und papierlos online im WebTSK möglich.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
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Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich an unsre Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen gern weiter.
Trotz BTV-Impfung verendete Tiere? - Verlustbeihilfe für BTV-geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder
Die Thüringer Tierseuchenkasse hat ab 2025 zusätzlich eine Verlustbeihilfe für Tiere eingeführt, die trotz ordnungsgemäßer Impfung an Blauzungenkrankheit verendet sind bzw. wegen schwerer Folgen der Infektion getötet werden mussten.
Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Im betreffenden Betrieb wurde Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Eine Bestätigung durch das zuständige Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt liegt vor.
- Die Tiere sind ab drei Wochen nach der freiwillig erfolgten Impfung an Blauzungenkrankheit verendet bzw. mussten deswegen getötet werden.
- Das Virus der Blauzungenkrankheit oder dessen Genomabschnitte (PCR-Untersuchung) sind in einer von dem Tier entnommenen Probe (Nasentupfer, Blutprobe oder Sektion) nachgewiesen worden; bei mehreren verendeten Tieren aus einem Bestand innerhalb von zwei Wochen genügt eine Stichprobe von 3 Tieren.
- Die impffähigen Tiere des betreffenden Betriebes wurden mindestens drei Wochen vor der Erkrankung gegen Blauzungenkrankheit geimpft und die Impfung wurde dokumentiert (mindestens Abschluss der Grundimmunisierung nach Anwendungsvorschrift des Impfstoffherstellers); eine diesbezügliche tierärztliche Bescheinigung liegt vor.
Beihilfehöchstbeträge:
pro Schaf oder Ziege im Alter über 9 Monate: 60,00 Euro
pro Rind bis zum Alter von 6 Monaten: 100,00 Euro
pro Rind bis zum Alter von über 6 bis 12 Monaten: 300,00 Euro
pro Rind im Alter über 12 Monate: 500,00 Euro
