Gegen Blauzungenkrankheit impfen!

Impfung hilft – Nutzen Sie das Frühjahr und den Frühsommer 2025 für die Herdenimpfung!


Die Blauzungenkrankheit ist in ganz Deutschland verbreitet. Bei Schafen waren 2024 erhebliche Tierverluste, schwere Erkrankungen und Fruchtbarkeitsstörungen zu beklagen. In Milchviehherden muss mit nennenswerten Erkrankungen und Leistungseinbußen gerechnet werden. Im Mutterkuhherden sind Lahmheiten, Fruchtbarkeitsstörungen und Missbildungen bei Kälbern wesentliche Folgen der Infektion.  

Der einzige wirksame Schutz vor einer Verbreitung und vor einer starken klinischen Ausprägung der Erkrankung sind die Impfung und ein grundsätzlich guter Gesundheitsstatus der Tierbestände. Die Anwendung der Impfstoffe ist – unabhängig vom Status der Zulassung - bis zum 7. September 2025 gestattet worden.

Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und lassen Sie ihre Tiere so schnell wie möglich gegen Blauzungenkrankheit impfen. Bedenken Sie auch, dass eine belastbare Immunität erst 20‐30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung zu erwarten ist (beim Rind in der Regel zwei Impfungen im Abstand von 3 Wochen; bei Schafen ist nur eine Injektion notwendig).

Wenden Sie sich daher so bald wie möglich an Ihren Tierarzt.

Die aktuellen Informationen zur Verfügbarkeit der Impfstoffe und die Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) zur Impfung finden sie hier.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sie hier

Bei weiteren Fragen zur Blauzungenkrankheit wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Rindergesundheitsdienst bzw. Schaf- und Ziegengesundheitsdienst.


Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit Beihilfen!

Für das Jahr 2025 hat der Verwaltungsrat eine Neuregelung der BTV-Impfbeihilfe für Schafe, Ziegen und Rinder beschlossen. Für die ersten 10 Impfungen im Jahr wird eine Beihilfe in Höhe von 5,00 Euro, für jede weitere eine Beihilfe von 2,00 Euro gewährt – maximal bis zur zweifachen Höhe der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Schafe/Ziegen oder Rinder. Damit soll der Anreiz für die Impfung, auch für Kleinsthalter, erhöht werden.


Beihilfeantrag leicht gemacht

Als Alternative zum bisher etablierten und auch weiterhin möglichen Verfahren der Abrechnung über der Tierarzt nach erfolgtem „Generalantrag“ kann die Beantragung und Abrechnung der BTV-Impfbeihilfe ab den Jahr 2025 auch durch den Tierhalter erfolgen. Den dafür vorgesehen Beihilfeantrag für Impfbeihilfen haben alle Thüringer Tierhalter im Dezember 2024 mit der Meldeaufforderung erhalten (Download hier).

Ab sofort ist die Beantragung und Abrechnung auch unkompliziert und papierlos online im WebTSK möglich.

Folgende Schritte sind dafür notwendig:

  1. Login im „WebTSK“ über Ihre TSK-Nr. und Kennwort auf unserer Internetseite
  2. Menüpunkt „Beihilfe beantragen“ aufrufen
  3. Impfdatum, Anzahl der geimpften Tiere und Bankverbindung eingeben
  4. Rechnung vom Tierarzt hochladen
  5. Antrag absenden – fertig!

 

Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich an unsre Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen gern weiter.


Trotz BTV-Impfung verendete Tiere? - Verlustbeihilfe für BTV-geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder

Die Thüringer Tierseuchenkasse hat ab 2025 zusätzlich eine Verlustbeihilfe für Tiere eingeführt, die trotz ordnungsgemäßer Impfung an Blauzungenkrankheit verendet sind bzw. wegen schwerer Folgen der Infektion getötet werden mussten.

Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Im betreffenden Betrieb wurde Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Eine Bestätigung durch das zuständige Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt liegt vor.
  2. Die Tiere sind ab drei Wochen nach der freiwillig erfolgten Impfung an Blauzungenkrankheit verendet bzw. mussten deswegen getötet werden.
  3. Das Virus der Blauzungenkrankheit oder dessen Genomabschnitte (PCR-Untersuchung) sind in einer von dem Tier entnommenen Probe (Nasentupfer, Blutprobe oder Sektion) nachgewiesen worden; bei mehreren verendeten Tieren aus einem Bestand innerhalb von zwei Wochen genügt eine Stichprobe von 3 Tieren.
  4. Die impffähigen Tiere des betreffenden Betriebes wurden mindestens drei Wochen vor der Erkrankung gegen Blauzungenkrankheit geimpft und die Impfung wurde dokumentiert (mindestens Abschluss der Grundimmunisierung nach Anwendungsvorschrift des Impfstoffherstellers); eine diesbezügliche tierärztliche Bescheinigung liegt vor.

Beihilfehöchstbeträge:

pro Schaf oder Ziege im Alter über 9 Monate: 60,00 Euro

pro Rind bis zum Alter von 6 Monaten: 100,00 Euro

pro Rind bis zum Alter von über 6 bis 12 Monaten: 300,00 Euro

pro Rind im Alter über 12 Monate: 500,00 Euro