BTV-Impfempfehlung
Der Tiergesundheitsdienst empfiehlt in gleicher Weise wie die StiKoVet
, mindestens in den Gebieten, in denen wegen BTV-8 die Verbringung von Tieren eingeschränkt wurde, Rinder, Schafe Ziegen sowohl gegen BTV-8 als auch gegen BTV-3 zu impfen.
Informationen zu den gegenwärtig bestehenden Impfindikationen und der Beihilfe zu BTV-Impfungen in Thüringen finden Sie hier
.
Die Tierseuchenkasse prüft eine Änderung der Beihilfesatzung, um diese Beihilfen für alle Thüringer Tierhalter in gleicher Weise zu ermöglichen.
Bei weiteren Fragen zur Blauzungenkrankheit wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Rindergesundheitsdienst bzw. Schaf- und Ziegengesundheitsdienst.
Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit Beihilfen!
Für das Jahr 2025 hat der Verwaltungsrat eine Neuregelung der BTV-Impfbeihilfe für Schafe, Ziegen und Rinder beschlossen. Für die ersten 10 Impfungen im Jahr wird eine Beihilfe in Höhe von 5,00 Euro, für jede weitere eine Beihilfe von 2,00 Euro gewährt – maximal bis zur zweifachen Höhe der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Schafe/Ziegen oder Rinder. Damit soll der Anreiz für die Impfung, auch für Kleinsthalter, erhöht werden.
Beihilfeantrag leicht gemacht
Als Alternative zum bisher etablierten und auch weiterhin möglichen Verfahren der Abrechnung über der Tierarzt nach erfolgtem „Generalantrag“ kann die Beantragung und Abrechnung der BTV-Impfbeihilfe ab den Jahr 2025 auch durch den Tierhalter erfolgen. Den dafür vorgesehen Beihilfeantrag für Impfbeihilfen haben alle Thüringer Tierhalter im Dezember 2024 mit der Meldeaufforderung erhalten (Download hier).
Ab sofort ist die Beantragung und Abrechnung auch unkompliziert und papierlos online im WebTSK möglich.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
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Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich an unsre Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen gern weiter.
Trotz BTV-Impfung verendete Tiere? - Verlustbeihilfe für BTV-geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder
Die Thüringer Tierseuchenkasse hat ab 2025 zusätzlich eine Verlustbeihilfe für Tiere eingeführt, die trotz ordnungsgemäßer Impfung an Blauzungenkrankheit verendet sind bzw. wegen schwerer Folgen der Infektion getötet werden mussten.
Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Im betreffenden Betrieb wurde Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Eine Bestätigung durch das zuständige Veterinär‐ und Lebensmittelüberwachungsamt liegt vor.
- Die Tiere sind ab drei Wochen nach der freiwillig erfolgten Impfung an Blauzungenkrankheit verendet bzw. mussten deswegen getötet werden.
- Das Virus der Blauzungenkrankheit oder dessen Genomabschnitte (PCR-Untersuchung) sind in einer von dem Tier entnommenen Probe (Nasentupfer, Blutprobe oder Sektion) nachgewiesen worden; bei mehreren verendeten Tieren aus einem Bestand innerhalb von zwei Wochen genügt eine Stichprobe von 3 Tieren.
- Die impffähigen Tiere des betreffenden Betriebes wurden mindestens drei Wochen vor der Erkrankung gegen Blauzungenkrankheit geimpft und die Impfung wurde dokumentiert (mindestens Abschluss der Grundimmunisierung nach Anwendungsvorschrift des Impfstoffherstellers); eine diesbezügliche tierärztliche Bescheinigung liegt vor.
Beihilfehöchstbeträge:
pro Schaf oder Ziege im Alter über 9 Monate: 60,00 Euro
pro Rind bis zum Alter von 6 Monaten: 100,00 Euro
pro Rind bis zum Alter von über 6 bis 12 Monaten: 300,00 Euro
pro Rind im Alter über 12 Monate: 500,00 Euro
