Maul- und Klauenseuche: Erkennen, Vorbeugen und Bekämpfen
Warum ist die MKS so gefährlich?
Da die wichtigsten Märkte für Klauentiere sowie die von ihnen stammenden Erzeugnisse frei von MKS sind, führt jeder Ausbruch in der EU zu Sperrregelungen für das betreffende Gebiet. Der große Schaden, den diese Seuche verursacht, resultiert demzufolge nur zu einem geringen Teil aus der Erkrankung oder dem Verenden der Tiere, sondern vor allem aus den strikten Handelssperren und den langwierigen Problemen im Absatz lebender Tiere oder der von ihnen stammenden Erzeugnisse.
Welche Krankheitserscheinungen treten auf?
Die MKS ist gekennzeichnet durch eine rasche Ausbreitung im Bestand und schnelle Verbreitung über größere Gebiete. Die Erkrankungsrate ist meist sehr hoch, die Sterblichkeitsrate jedoch gering. Die Inkubationszeit (Zeit vom Eindringen des Erregers bis zum Krankheitsausbruch) beträgt bei Schaf und Ziege 1-6 Tage, bei Rindern 2-7 Tage und bei Schweinen 2-12 Tage. Am Kronsaum, im Zwischenklauenspalt, in der Maulhöhle, an den Lippen und am Euter können Blasen (Aphten) und Ablösungen der Schleimhaut auftreten. Bei Schweinen ist eine äußerst schmerzhalte Lahmheit das auffälligste Symptom. Die Tiere können ausschuhen. Die Krankheitssymptome sind beim Schaf unauffälliger als bei Rindern und Schweinen. Durch die Veränderungen an den Klauen lahmen die Schafe. Diese plötzlich bei einer Vielzahl von Schafen und Ziegen auftretende Lahmheit ist oft das einzige Zeichen für den Ausbruch dieser Krankheit.
Welche Eigenschaften hat der Erreger der MKS?
Der Erreger der MKS ist ein Virus, das leicht übertragbar ist, eine sehr große Ansteckungs- und Überlebensfähigkeit in der Umwelt besitzt und in 7 verschiedenen Typen sowie mehreren Subtypen auftritt.
- Eingetrocknet kann sich das MKS-Virus monatelang an Wänden, Kleidern usw. halten.
- Im Erdboden, in Abwässern und in der Gülle oder Jauche kann es monatelang, im Gefrierfleisch infizierter Tiere sogar jahrelang ansteckungsfähig bleiben.
Dagegen wird das MKS-Virus rasch abgetötet durch:
- direkte Sonneneinstrahlung und Hitzewirkung (ca. 30 Minuten bei 60 - 65°C)
- 15 – 20 Sekunden bei 85 – 90°C
- durch pH-Wert Veränderungen sowohl in den sauren (< pH 4) als auch in den alkalischen Bereich (> pH 13)
- durch die normale Fleischreifung (48 Stunden)
Wie verbreitet sich das Virus?
Empfänglich für MKS sind:
- alle Haus- und Wildwiederkäuer
- Haus- und Wildschweine
- Schwielensohler (Kamele und Neuweltkamele)
- Rüsseltiere
Bei der MKS gibt es zwei prinzipielle Möglichkeiten der Übertragung, die direkte von Tier zu Tier und die indirekte über Zwischenträger (Vektoren).
Bei der direkten Übertragung spielt die Virusverschleppung durch Tiere, die sich in der Inkubationszeit befinden, die größte Rolle. Der Erreger wird bereits Tage vor dem Ausbruch der Krankheit - wenn noch niemand an Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Virusverbreitung denkt - über Speichel, Nasensekret, Sperma oder Milch ausgeschieden.
Die Möglichkeit der Übertragung durch Zwischenträger (Fahrzeuge, Personen, Knochen, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Küchenabfälle usw.) resultieren aus der bereits beschriebenen großen Überlebensfähigkeit des Erregers in der Umwelt.
Was ist bei MKS Verdacht zu tun?
Die MKS ist eine unverzüglich meldepflichtige Tierseuche. Der Verdacht auf MKS muss deshalb ohne jeglichen Zeitverlust und ohne schuldhafte Verzögerung beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt werden! Der Amtstierarzt wird dann gegebenenfalls Maßnahmen wie Probenentnahme, Bestandssperrung, Errichtung eines Sperrbezirkes usw. anordnen. Jeder verlorene Tag erhöht das Risiko der Weiterverschleppung des Virus um ein Vielfaches!
Wie kann der einzelne Tierhalter vorbeugen?
Sehr wichtig ist die sorgfältige Beachtung der bekannten Maßnahmen zur allgemeinen Seuchenprophylaxe
- Tierzukauf und Tiertransporte minimieren
- Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und mit geeigneten Desinfektionsmitteln desinfizieren
- Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt dürfen nicht auf den Hof fahren
- Schadnager bekämpfen
- abgeschlossenes Betriebsgelände, Betriebsfremden ist der Zutritt zu den Ställen nicht zu gestatten, bei dringender Notwendigkeit nur in betriebseigener Kleidung oder Einwegkleidung
- Schuhwerk‑ und Reifendesinfektion: Desinfektionsdurchfahrwannen (am besten geeignet), Kfz-Desinfektionsmatten und Schuhwerk‑ bzw. Stiefeldesinfektionseinrichtungen (Wannen, Becken, Bottiche, Matten etc.) sind mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu füllen. Nicht alle Desinfektionswirkstoffe sind unter den gegenwärtig winterlichen Temperaturen dazu geeignet. Organische Säuren (z.B. Ameisensäure, Propionsäure) und Aldehyde (Formalin, Glutaraldehyd) sind durch einen Temperaturfehler charakterisiert. Bei Temperaturen unter 4°C treten deutliche Wirkungsverluste auf. Dieser Temperaturfehler kann teilweise durch Erhöhung der Anwendungskonzentration ausgeglichen werden (siehe Richtlinie über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei bestimmten Tierseuchen von 2022 https://desinfektions-rl.fli.de/de/home, https://www.desinfektion-dvg.de). Deshalb ist bei den derzeitigen niedrigen Temperaturen Natronlauge das Mittel der Wahl, Ausnahme nach § 55 BiozidV ist zu beantragen! Zur Verhinderung des Einfrierens der Desinfektionslösung kann Koch- oder Viehsalz zugesetzt werden (bei -5°C sind das 0,8 kg/10 Liter, bei -10°C sind das 1,8 kg/10 Liter Desinfektionslösung).
Der pH‑Wert muss regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls durch Nachfüllen von NaOH-Konzentrat über 13 gehalten werden.
Seuchenmatten mögen bei der leichten Übertragbarkeit der MKS teilweise nur symbolischen Wert haben, gemeinsam mit einer Absperrung der Zufahrt schrecken sie ungebetene Gäste ab und machen die Gefahr für Jedermann deutlich.
Warum wird nur auf behördliche Anordnung gegen MKS geimpft?
Bis 1992 wurde in Deutschland und in anderen europäischen Ländern gegen die 3 in Europa vorkommenden Virustypen der MKS geimpft. Dies brachte Sicherheit und führte auch zur Tilgung der MKS in Europa. Leider schützt die Impfung nur, wenn der Impfstamm mit dem Seuchenstamm übereinstimmt (wie bei einer Grippeschutzimpfung). Gegen die meisten derzeit in der Welt vorhandenen Seuchenstämme wäre auch die damalige Schutzimpfung wirkungslos. Dazu kommt noch, dass ein geimpftes Tier nur schwer mittels eines Bluttestes von einem infizierten zu unterscheiden ist. Hinzu kommen erhebliche Exportbeschränkungen für tierische Produkte, wenn das Herkunftsland nicht frei von MKS ist, das betrifft auch die Freiheit von Antikörpern. Ein EU-Mitgliedsstaat würde durch die Impfung den Status der MKS-Freiheit verlieren und erst wiedererlangen, wenn drei Monate lang keine geimpften Tiere mehr vorhanden sind. Dieser Statusverlust ist mit immensen Handelsbeschränkungen im Export von Tieren und tierischen Erzeugnissen verbunden. Daher wird die Impfung nur unter sorgfältiger Abwägung dieser Folgen eine Option sein.
Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb durch Biosicherheitsmaßnahmen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Tiergesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse