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In seiner Sitzung am 28. Mai 2026 beschloss der Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse, für Tierhalter, die bereits im Januar und/oder Februar 2026 ihre Tiere gegen BTV-8 geimpft haben, auf Antrag eine Beihilfe zu BTV8-Impfungen entsprechend den ab 1. März 2026 geltenden Regelungen, für Landwirtschaftsbetriebe auf Basis der Agrar-De-minimis-Verordnung, nach Einzelfallprüfung zu gewähren.
Betroffene Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter sind aufgefordert, spätestens bis 30.11.2026 den Antrag für diese Impfungen mit dem entsprechenden Formular „Antrag auf Beihilfe zu BTV-8-Impfungen (De-minimis)“ zu stellen, welches auf der Internetseite der ThürTSK bereitgestellt ist.
Fragen hierzu beantwortet die Geschäftsstelle der ThürTSK gern.