Biosicherheit in Kleinstbetrieben

mit besonderem Augenmerk auf die Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt nach wie vor eine große wirtschaftliche Bedrohung für die Thüringer Schweinebetriebe dar. Die aktuelle Situation in Brandenburg und Sachsen mit verhältnismäßig wenig neu aufgetretenen Fällen vermittelt eine trügerische Ruhe bezüglich der Ausbreitung und Gefahr der afrikanischen Schweinepest.

Die Karte rechts zeigt die aktuelle Seuchenlage in Deutschland und verdeutlicht, dass nach wie vor ein dynamisches Infektionsgeschehen vorherrscht.

Aus diesem aktuellen Anlass möchte der Schweinegesundheitsdienst im Folgenden einige Hinweise geben, die sich an kleinere Bestände und Hobbyhaltungen richten.

 

  

 

 

 

(Quelle: Friedrich-Löffler-Institut, 17.09.2024)  

Schweinehalter sollten den Tiergesundheitsstatus ihrer Tiere kennen und vom Verkäufer ihrer Zukauftiere Informationen zu deren Impf- und Gesundheitsstatus einfordern! Die Tiere müssen gekennzeichnet, bei der Tierseuchenkasse gemeldet und dem Veterinäramt bekannt sein. Außerdem sollten einige Dinge bei der Haltung der Schweine in kleinen Beständen beachtet werden. Bei einer Haltung mit Auslauf oder einer Freilandhaltung ist eine doppelte Einzäunung zwingend notwendig, wobei der äußere Zaun auch einen Untergrabschutz haben sollte.

 

Auch für Hobbyhaltungen gilt im Falle eines Ausbruchs, wenn sie sich in einer Schutzzone befinden, gegebenenfalls eine Aufstallungspflicht und ein  Schlachtverbot! Dies bedeutet, dass auch solche Betriebe ein Stallgebäude für den Ernstfall vorhalten müssen. Des Weiteren müssen Freilaufhaltungen unbedingt darauf achten, dass die Schweine nicht mit Speiseabfällen gefüttert werden und auch über Schilder darauf hinweisen. 
Doppelte Einzäunung und Fütterungsverbotsschild. Nicht perfekt, aber ein erster Schritt! 

 

Auch in Hobby- und Kleinsthaltungen sollte es eine Trennung von Kleidung und Schuhwerk geben, insbesondere dann, wenn Mitarbeiter des Betriebes Jäger sind. Besucher sollten nur mit dem Betriebsleiter den Stall betreten können. Für fremde Personen sollte der Zugang zu den Tieren und dem Stall bzw. dem Auslauf abgeriegelt sein.

Der Hoftierarzt sollte regelmäßig vor Ort sein und bei einem Krankheitsgeschehen (Kümmern, Fieber, vermehrte Verluste oder auch erfolglose Behandlungen) konsultiert werden und eine gezielte Diagnostik einleiten. Die letzten Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Hausschweinebeständen zeigten eine nur langsame, punktuelle Ausbreitung der Infektion im Bestand und teilweise keine typischen klinischen Anzeichen für die Krankheit. Daher ist es essenziell, eine gezielte Diagnostik zu betreiben und auch frühzeitig bei unklaren Symptomen eine Abklärung auf Afrikanische Schweinepest einzuleiten.

Jeder Betrieb, egal ob groß oder klein, der die Vorschriften und Prinzipien der Schweinehaltungshygieneverordnung befolgt, macht im Sinne des Eigenschutzes und der Vorsorge vor einem Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest einen großen Schritt. Auch das EU-Recht (Tiergesundheitsrechtsakt, Animal Health Law, AHL) nimmt in Fragen der Biosicherheit den Tierhalter stärker in die Verantwortung.

 

Der Schweinegesundheitsdienst berät Sie gerne zu den Fragen der Biosicherheit und natürlich gern auch darüber hinaus.