-ABGESCHLOSSEN-

Kaustricke als Ergänzung des Monitorings der PRRSV-Unverdächtigkeit


Ziel des Projekts war die Nutzung von Kaustricken zur Gewinnung von Speichelproben („oral fluids“) zur Diagnose von PRRSV-Infektionen mit der Fragestellung, ob sich diese zur Überwachung der PRRSV-Unverdächtigkeit schweinehaltender Betriebe eignen. 


Projektablauf

Das Projekt wurde in 5 Betrieben durchgeführt, von denen in vier nachweislich PRRSV zirkulierte und ein Betrieb unverdächtig für PRRSV war. Es wurden jeweils 12-16 Buchten mittels Kaustricken beprobt. Zum Vergleich wurde eine Stichprobe von 5 Tieren pro Bucht individuell mittels Blutproben (Blutserum) und mittels Speicheltupfer (GenoTubes) untersucht. Je nach Betrieb wurden Tiere aller Altersklassen untersucht, also Ferkel, Sauen oder Mastschweine. Speichelproben aus Kaustricken und Serumproben wurden mittels ELISA auf PRRSV-spezifische Antikörper untersucht. Genomfragmente des PRRS-Virus wurden mittels verschiedener PCR-Methoden bei Speichelproben aus Kaustricken, Speicheltupfern und Serumproben untersucht. Alle Laboruntersuchungen wurden im Labor des Tiergesundheitsdienstes (TGD) in Jena durchgeführt. Dabei wurden die Speichelproben aus Kaustricken und die Tupferproben an den Ergebnissen der Serumproben gemessen, da diese derzeit den Goldstandard in der PRRSV-Diagnostik bzw. -überwachung darstellen.


Projektzeitraum

Juli 2018 – Juni 2019


Projektpartner

  • 5 Thüringer Ferkelerzeuger
  • TGD-Labor
  • Justus-Liebig-Universität Gießen, Klinik für Schweine und Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie mit tierärztlicher Ambulanz

Ergebnisse und Veröffentlichungen

Die Ergebnisse des Projekts wurden von K. David et al. (2021) in einem Fachartikel in den Schweizer Archiven für Tierheilkunde unter dem Titel „Der Nachweis von Genomfragmenten des Porcinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndrom Virus (PRRSV) und -spezifischen Antikörpern in Kaustricken ermöglicht die Überwachung PRRSV-unverdächtiger schweinehaltender Betriebe“ publiziert (SAT | ASMV 7/8|2021 Band 163, Heft 7/8, Juli/August 2021, 625-633).

In dem für PRRSV unverdächtigen Kontrollbetrieb untersuchten Proben waren bis auf eine vermutlich falsch positive Probe negativ, was die Auswahl des Betriebs für die Studie bestätigt.

Insgesamt wurden 58 Buchten sowie 291 Tiere aus diesen Buchten im Projektverlauf untersucht.

  • Antikörper-Nachweise

Es zeigte sich eine moderate Übereinstimmung der Antikörper, die aus Kaustrickproben nachgewiesen wurden mit dem Nachweis der Antikörper aus den Serumproben („Goldstandard“). Speichelproben aus Kaustricken können also zum Zweck des Antikörpernachweises Serumproben nicht ersetzen.

Es wurden jedoch auch in 12 Buchten Antikörper in Speichelproben nachgewiesen, bei denen in den Serumproben kein Antikörpernachweis gelang. Dazu wurden mit Ausnahme zweier Buchten alle Buchten mittels Kaustrick als positiv detektiert, die auch nach Analyse des Serums als positiv nachgewiesen wurden, woraus eine relative Sensitivität der Kaustrickproben von 94,12% resultiert. Aus diesem Grund stellen sie eine gute und tierschonende Probenalternative dar, um ein bestehendes Überwachungssystem zu ergänzen.

  • Nachweis von Genomfragmenten

Insgesamt erfolgte kein Nachweis von PRRSV Typ 2 (NA/US), dafür in drei Betrieben PRRSV Typ 1 (EU), unabhängig vom Probenmedium. Es zeigte sich, dass Kaustrickproben besser geeignet sind als individuell entnommene Speicheltupfer (im Vergleich zu Serum-PCR). Dies lässt sich damit erklären, dass mit einer Kaustrickprobe der Speichel von mehreren Tieren einer Bucht enthalten ist. Daher ist mit Kaustricken die Beprobung einer größeren Anzahl Tiere mit geringerem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Dies ergibt Vorteile für Betriebe mit niedriger Prävalenz: das Virus wird früher entdeckt, wenn mehr Tiere beprobt werden. Ein weiterer Vorteil bei Speichelproben ist, dass hier die Virusausscheidung ansteigt, wenn sie im Serum absinkt (1-2 Wochen nach Infektion). Insofern stellen Speichelproben eine gute Ergänzung eines bestehenden Monitorings mit Blutproben in PRRSV-unverdächtigen Betrieben dar. 

Die Untersuchung von Einzelproben (Serum und auch Speicheltupfer) war geringfügig besser als wenn 5er Pools untersucht wurden. Dies erklärt sich durch einen Verdünnungseffekt bei der Bildung von Poolproben. Das Virusgenom wird soweit verdünnt, dass ein Nachweis mit der verwendeten PCR nicht mehr gelingt. Bei Abklärung eines Viruseintrags o.ä. sollten also eher Serum-Einzelproben genutzt werden.

Ein Nachteil von Speichelproben besteht in den im Speichel enthaltenen Enzymen und anderen Hemmstoffe. Diese sorgen für Abbau der Virus-RNA, sodass der Nachweis von Virusgenom bei nicht gekühlten Proben mit längerer Transportdauer negativ sein kann.  Antikörper-Nachweise sind jedoch trotzdem gut bei praxisnaher Probenbehandlung (sprich ohne Kühlung und mit ggfs. längerer Transportzeit) möglich.

  • Fazit:

Mit dem Einsatz von Kaustricken lassen sich bei geringerem Arbeitseinsatz und schonendem Umgang mit den Tieren eine engmaschigere Überwachung PRRSV-unverdächtiger Betriebe sowie die Vorbereitung und Begleitung von Betriebssanierungen realisieren.


Finanzierung

Das Projekt wurde aus Mitteln der Thüringer Tierseuchenkasse finanziert (mit Beschluss des Verwaltungsrats Nr. 5/2018).


Mitarbeiter

Dr. Karina David

FTA Philipp Schwödiauer